BTM bedeutet "Betäubungsmittelgesetz". Die
Verpflichtung, eine Substanz unter das Betäubungsmittelgesetz
zu stellen beziehen sich nicht auf tatsächlichen Missbrauch
oder ggf. bestehendes Abhängigkeitspotential bei bestimmungsgemäßen
Gebrauch sondern auf ein potentiell suchtinduzierende Eigenschaften
auch bei nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Da alle Stimulantien potentiell missbraucht werden können,
gehören alle Substanzen dieser Gruppe zu den BTM-pflichtigen
Substanzen. Damit wird aber keine Aussage darüber getroffen,
ob der bestimmungsgemäße Gebrauch mit Risiken verbunden
ist oder nicht. Morphin z.B. gehört auch unter die BTM-pflichtigen
Substanzen, führt aber in der chronischen Schmerztherapie
nachgewiesener Maßen nicht zur Sucht, obwohl es bei
nicht-bestimmungsgemäßem Gebrauch auch suchtinduzierend
wirken kann.
Quelle: Novartis Pharma