| Position
des Bundesministeriums für Gesundheit zur Anwendung von Methylphenidat
bei der Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndroms
(ADHS) |
1. |
Das ADHS ist keine "Modeerkrankung", sondern kann
bei 2-10 % v. a. der Kinder und Jugendlichen, aber auch bei
Erwachsenen, auftreten. Es handelt sich hierbei um ein komplexes
Krankheitsbild, das nach derzeitigem Stand der medizinischen
Wissenschaft durch Störungen in der Informationsverarbeitung
des Gehirns (Dopaminstoffwechsel) verursacht ist. Die Diagnose
erfordert besondere Sorgfalt und fachspezifische Kenntnisse,
um andere Ursachen (organische Schäden, Störungen
im Sozialverhalten, Entwicklungsstörungen, Intelligenzminderung,
aktuelle Lebensbelastungen) auszuschließen.
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| 2. |
Methylphenidat ist nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft für die Behandlung des ADHS geeignet. Dabei
sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland
spürbare Fortschritte erzielt worden, die für viele
Patienten und ihre Angehörigen z.T. gravierende positive
Auswirkungen auf das tägliche Leben mit sich gebracht haben.
Diese Fortschritte sind zu begrüßen.
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| 3. |
Es besteht national und international in
Fachkreisen Übereinstimmung, dass der Einsatz von Methylphenidat
nur im Rahmen einer multimodalen Therapie sinnvoll ist, die
neben einer sorgfältigen Diagnose auch die Beratung der
Eltern und Angehörigen sowie psychotherapeutische und psychosoziale
Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen der Patienten einbezieht.
Folgerichtig enthalten auch die Fachinformationen für die
Fertigarzneimittel Ritalin und Medikinet einen entsprechenden
Hinweis.
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| 4. |
Methylphenidat wirkt amphetaminartig und
führt letztlich zu einer Konzentrationserhöhung von
Dopamin im Gehirn. Dies wird als Voraussetzung und Predictor
für das Missbrauchspotential von Substanzen angesehen.
Aus diesem Grund wurde Methylphenidat den internationalen Suchtstoffübereinkommen
unterstellt. Eine zusammenfassende Bewertung der vorliegenden
Studien zu den prädictiven Parametern (Kollins S.H, MacDonald
E.K., Rush C.R.: Assessing the abuse potential of methylphenidate
in nonhuman and human subjects. A review. Pharmacology, Biochemistry
and Behaviour 68, 2001:611-627) kommt ebenfalls zu dem Schluss,
dass Methylphenidat prinzipiell ein Missbrauchspotential hat.
Das reale Ausmaß des Missbrauchs ist jedoch derzeit niedriger,
als es die Substanzeigenschaften vermuten lassen. Unter den
Bedingungen einer qualifizierten multimodalen Therapie des ADHS
besteht nach ersten Ergebnissen einer vom Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte geförderten Studie nicht
die Gefahr, dass die behandelten Kinder einem erhöhten
Missbrauchs- und Abhängigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Allerdings
sind eine Reihe wissenschaftlicher Fragestellungen, wie die
der Langzeitwirkung von Methylphenidat, noch unbefriedigend
beantwortet.
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5.
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Nach ersten Untersuchungen von Verordnungsdaten
und sich häufenden Einzelberichten muss vermutet werden,
dass bei der Anwendung von Arzneimitteln mit Methylphenidat
der Stand der medizinischen Wissenschaft nicht immer ausreichend
Beachtung findet. Das äußert sich beispielsweise
in den Fachrichtungen der verschreibenden Ärzte. So sind
nach der Erhebung in einem Apothekenrechenzentrum und der Befragung
von 200 Referenzapotheken an den Verschreibungen für Methylphenidat
mit ca. 25% Hausärzte beteiligt, die in aller Regel die
Erstverschreibung vornehmen. Besorgniserregend sind auch Berichte
von erfahrenen Klinikern, wonach bei einem nicht geringen Teil
der ihnen vorgestellten Patienten unter Methylphenidat die Anwendung
dieses Arzneimittels nicht indiziert war.
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| 6. |
Vor diesem Hintergrund ist die Verbrauchsentwicklung
von Methylphenidat, die von 1993 bis 2001 auf das 20-fache von
34 kg auf 639 kg angestiegen ist und sich bekanntlich in den
beiden letzten Jahren jeweils verdoppelt hat, auch kritisch
zu bewerten. Die Tatsache, dass derzeit insgesamt noch von einer
quantitativen Bedarfsunterdeckung beim Einsatz von Methylphenidat
zur Behandlung des ADHS in Deutschland auszugehen ist, widerspricht
nicht der Frage, ob gleichzeitig Fehlverordnungen vorliegen.
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| 7. |
Ausgehend von der in der Literatur diskutierten
Prägvalenz von ADHS von 2 bis 10 % ist ein weiterer Verbrauchsanstieg
bei Methylphenidat in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten.
Gerade deshalb ist es erforderlich, jetzt alle erforderlichen
Anstrengungen zu unternehmen, damit bei der Anwendung dieses
hochpotenten Wirkstoffs der Stand der medizinischen Wissenschaft
eingehalten wird.
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| 8. |
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
hat deshalb am 24. Oktober 2001 mit Experten verschiedener Fachgebiete
(Vertreter der Kinderärzte, der Kinderpsychiater, der Eltern,
der Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker, der
Wissenschaft und des schulischen Bereichs) die Gesamtproblematik
erörtert. Im Nachgang wurde zwischenzeitlich eine Reihe
konkreter Arbeitsschritte mit folgenden Zielen eingeleitet:
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| (1) |
Einführung fachspezifischer Mindestanforderungen
als Voraussetzung für die Erstverschreibung von Methylphenidat
in Abstimmung mit der Bundesärztekammer,
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| (2) |
Verpflichtung zur Einhaltung abgestimmter
Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung des ADHS, |
| (3) |
Aufbau einer systematischen Analyse der
Verordnungsdaten über Methylphenidat auch in Korrelation
mit den Indikationenstellungen, |
| (4) |
Einbeziehung der Bestimmung der Prägvalenz
des ADHS in den vom Robert-Koch-Institut vorbereiteten Kinder-
und Jugendgesundheitssurvey sowie |
| (5) |
Aufbau kooperierender Versorgungsstrukturen
(Kompetenznetzwerke ADHS).Damit werden nun Gerüchte ausgeräumt,
die letzte Woche durch Meldungen ("Bundesregierung will Ritalin-Missbrauch
eindämmen") verschiedener Nachrichtenagenturen ausgelöst
worden waren. |
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